NEU Änderung des Schulbetriebs ab Donnerstag, 29.04.21NEU

Liebe Eltern,

soeben wurde uns von Seiten des SSA bestätigt, dass der Kreis Bergstraße mittlerweile 3 Tage in Folge eine Inzidenz von über 165 verzeichnet und daher ab Donnerstag, 29.04.2021, die entsprechenden Regelungen nach der „Bundes-Notbremse“ gelten. Als Grundlage zählen die Zahlen des RKI.

Das bedeutet:

  • Distanzunterricht für alle Jahrgänge mit folgender Ausnahme:
  • Ausnahme: die Q2 ist ab Donnerstag im Wechselmodell (A-Gruppe)
  • Eine Notbetreuung wird angeboten nach den bislang geltenden Voraussetzungen (vgl. die Ministerschreiben vom 11.02. und 12.04.21)

Sobald die Inzidenz fünf Werktage in Folge unter 165 fällt, gelten ab dem übernächsten Tag die Regelungen der vorherigen Stufe.

Ich werde Sie dann wieder informieren.

https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/in-diesen-kreisen-und-staedten-greift-die-bundes-notbremse

A.Johannsen

 

Auswirkungen der Bundesnotbremse auf Schulbetrieb ab 26.April

Liebe Erziehungsberechtigte, liebe Eltern, liebe Schulgemeinde!

Gestern Abend kam ein neues Schreiben aus dem hessischen Ministerium, das die Auswirkungen der Bundesnotbremse auf den Schulbetrieb wiedergibt. Diese Auswirkungen habe ich untenstehend kurz zusammengefasst, das Originalschreiben finden Sie als Link. Die wichtigsten Informationen sind markiert.

Schulschreiben_23.04.2021

Die Bekanntmachung der Tage, ab denen die jeweiligen Maßnahmen nach § 28b IfSG in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt gelten, erfolgt im Internet durch das das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (https://soziales.hessen.de/). Die Gesundheitsämter informieren die Staatlichen Schulämter diesbezüglich und diese wiederum die Schulen. Diese Vorgehensweise gilt auch bei der Aufhebung von Maßnahmen

Welche Auswirkungen hat die sog. Notbremse des Bundes auf unseren Schulbetrieb? 

Konkret bedeutet dies für den Schulbetrieb in Hessen ab Montag, dem 26. April 2021:

Inzidenz von mehr als 100 bis 165 

Wenn ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Inzidenz von mehr als 100 aufweist, so gilt ab dem übernächsten Tag automatisch Wechselunterricht für alle Jahrgangsstufen beziehungsweise Klassen.

JG 5 / 6 Wechselunterricht wie bisher

JG 7, 8, 9, 10 und E-Phase Wechselunterricht ab dem 06.05.2021 

                        Es gelten die bereits eingeteilten A- und B- Gruppen! 

Q2 Wechselunterricht ab Montag, 03.05.2021! Herr Blumenrath wird                                                           zeitnah über die Umsetzung informieren!

Inzidenz von mehr als 165

Überschreitet an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Inzidenz den Wert von 165, so gilt ab dem übernächsten Tag automatisch, dass alle Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht beschult werden. Eine Ausnahme gilt für Abschlussklassen. Diese verbleiben auch bei einer Inzidenz von über 165 im Wechselunterricht.

Fällt an fünf Werktagen hintereinander die Inzidenz unter 165, gelten ab dem übernächsten Tag die Regelungen der vorherigen Stufe (siehe oben I).

Inzidenz unter 100  

Fällt an fünf Werktagen hintereinander die Inzidenz unter 100, gelten ab dem übernächsten Tag die Regelungen aus der aktuellen Corona-Einrichtungsschutzverordnung.

Diese sind derzeit:

Wechselunterricht für die Jahrgangsstufen 5 und 6

Distanzunterricht für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 bis zum 5. Mai 2021, ab dem 6. Mai 2021 Wechselunterricht.

Präsenzunterricht für die Abschlussklassen

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A.Johannsen

Ausschlaggebend für das Inkrafttreten der so genannten Notbremse und der damit verbundenen Infektionsschutz-Maßnahmen sind laut Gesetz die Inzidenzwerte, die vom Robert-Koch-Institut für einen Kreis veröffentlicht werden. Das RKI hat für heute (Freitag, den 23.04.2021) eine Inzidenz von über 100 für den Kreis Bergstraße veröffentlicht (vgl. https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4), während es gestern ein Wert unter 100 gewesen war. Daher ist die Umsetzung der so genannten Notbremse für den Kreis Bergstraße aktuell vom Land Hessen nicht vorgesehen. Die für den Kreis gültigen „Corona-Regeln“ bemessen sich weiterhin anhand der aktuellen Landesverordnungen und Allgemeinverfügung des Kreises. Weitere aktuelle Informationen zur Coronavirus-Pandemie im Kreis Bergstraße finden Sie unter www.kreis-bergstrasse.de/corona

Inzidenzwert Freitag, 23.04.2021    163,5

Informationen zum Schulstart und den Selbsttests nach den Osterferien am ÜWG

Liebe Schulgemeinde!

anbei erhalten Sie das offizielle Schreiben des Ministeriums zum Schulbetrieb und zu den Selbsttests nach den Osterferien.
Ich möchte Sie explizit auf folgende Punkte hinweisen:

Der Schul- und Unterrichtsbetrieb wird in der gleichen Form fortgeführt, wie er bis zu Beginn der Osterferien bereits erfolgen musste,d.h.

JG 5 und 6 im Wechselmodel,

ab JG 7 Distanzunterricht,

Q2 in Präsenz.

NEU  Ein negativer Test ist die verpflichtende Grundlage für die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung! NEU

Die Durchführung des Tests und die Ausstellung des Nachweises dürfen dabei nicht länger als 72 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Schultages zurückliegen.

Zur Testung bestehen folgende Möglichkeiten: Bürgertest oder Selbsttest in der Schule.

Die schriftliche Einwilligung ist Bedingung für die Teilnahme an der Testung in der Schule.

Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht als Nachweis nicht aus.

Schülerinnen und Schüler, die der Schule keinen Nachweis über ein negatives Testergebnis vorlegen und auch nicht vom Selbsttestangebot in der Schule Gebrauch machen, müssen das Schulgelände verlassen und werden ausschließlich im Distanzunterricht beschult.

Wenn Sie sich gegen einen Test entscheiden, melden Sie Ihr Kind bitte schriftlich von der Teilnahme am Präsenzunterricht ab. Ihr Kind verbringt in diesem Fall die Lernzeit zuhause und erhält von der Schule geeignete Aufgabenstellungen.

Mit einer Betreuung durch Lehrkräfte wie im Präsenzunterricht kann allerdings nicht gerechnet werden!

Ich bitte Sie daher dringend, der Teilnahme Ihres Kindes an den Tests in der Schule zuzustimmen bzw. diese zu ermöglichen.

Ich möchte Sie zudem auf die Informationen in der Rubrik „Häufig gestellten Fragen“, u.a. auch speziell zum Thema „Testungen“, auf der Homepage des HKM hinweisen:

https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/haeufig-gestellte-fragen-testungen

https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/fuer-eltern/elternbriefe/durchfuehrung-von-antigen-selbsttests-zum-nachweis-des-coronavirus-sars-cov-2-in-schulen

Folgende zusammenfassende Erläuterungen möchte ich Ihnen noch geben:

  • Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Tätige können sich zweimal pro Woche in der Schule selbst testen. Die Teilnahme ist verpflichtend.
  • Die SuS haben immer am Montag und Donnerstag in der 1. Stunde die Möglichkeit zum Selbsttest.
  • SuS wie auch Lehrkräfte und Mitarbeiter müssen VOR der erstmaligen Testung die Einwilligungs- und Datenschutzerklärung ausgefüllt und unterschrieben abgeben. Sonst ist keine Testung möglich.
  • SuS der SEK I geben diese Erklärung am Montag, den 19.04. bei ihrem / ihrer KlassenlehrerIn ab;
  • SuS der SEK II geben diese am Montag, den 19.04., bei ihrem / ihrer FachlehrerIn der 1. Stunde ab;
  • Die LK und Mitarbeiter geben sie vor der ersten Testung im Sekretariat ab.
  • Die Einwilligung kann selbstverständlich von allen Beteiligten widerrufen werden – sie gilt bis Ende des Schuljahres 2020/21; “Nachzügler” sind ebenso willkommen.
  • Einwilligungs- und Datenschutzerklärung (Word-Dokument)
  • Einwilligungs- und Datenschutzerklärung (PDF)
  • Die Selbsttests müssen zu Beginn der 1. Stunde von den SuS durchgeführt werden. Die begleitenden Klassenleitungen bzw. Fachlehrkräfte müssen sich bereits vor der 1. Stunde getestet haben.
  • Am 19.04. begleiten alle Klassenleitungen in der ersten Stunde die Selbsttests ihrer Klassen, ab Donnerstag, 22.04., die Fachlehrkräfte der 1. Stunde.

Sie haben in dem Elternbrief des Ministeriums die Links zu den Erklärvideos erhalten, die Sie gemeinsam mit Ihren Kindern vor der Testung gemeinsam anschauen können.

https://www.roche.de/diagnostik-produkte/produktkatalog/tests-parameter/sars-cov-2-rapid-antigen-test-schulen/

und (kindgerecht erläutert)

https://www.hamburg.de/bsb/14961744/torben-erklaert-den-coronatest/).

Testanleitung

  • Die Lehrkraft führt die Tests bei den SuS NICHT durch und ist nicht für das Ergebnis verantwortlich!
  • Die Testergebnisse der SuS werden vertraulich behandelt.
  • Die SuS, die positiv getestet wurden, sind aufgefordert, dies der Lehrkraft mitzuteilen. Dieser informiert die Schulleitung, die dann wiederum das Gesundheitsamt einschaltet.
    Eine positive Testung wird zunächst nur als Verdachtsfall betrachtet – das gilt es zu betonen.
  • Der Schüler / die Schülerin muss dann isoliert werden, Minderjährige werden nach Information durch das Sekretariat unverzüglich durch ihre Eltern abgeholt, Volljährige begeben sich auf kürzestem Weg nach Hause.
  • Alle positiv getesteten Schülerinnen und Schüler sind zur Nachtestung per PCR-Test verpflichtet.
  • Ebenso sind die Lehrkräfte und MitarbeiterInnen verpflichtet eine positive Testung der Schulleitung zu melden und haben das Schulgebäude unverzüglich zu verlassen und eine Nachtestung vorzunehmen.
  • Das Gesundheitsamt wird dann die entsprechenden Maßnahmen einleiten.
  • Auch wenn es nur negative Testergebnisse geben sollte, müssen die Hygienemaßnahmen (Maske, Abstand, Händehygiene etc laut Hygieneplan des HKM und des ÜWG) weiter eingehalten werden!

Wichtige Fragen rund um die Antigen-Selbsttests beantwortet das Bundesministerium für Gesundheit unter folgendem Link:

https://www.zusammengegencorona.de/informieren/testen/selbsttests/#faqitem=d0e96335-84d7-509b-9e12-cfbb250d6384.

Bleiben Sie gesund.

A.Johannsen

 

 

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