Schul- und Unterrichtsbetrieb Zwei-Stufenplan des Landes Hessen

Schreiben des HKM vom 12. Mai 2021

Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 17. Mai 2021

Für den Fall, dass der Inzidenz- Wert an mindestens fünf Werktagen unter 100 liegt, gilt der Zwei-Stufen-Plan des Landes Hessen.

Für die Schulen bedeutet dies Folgendes:

  1. Hessischer Zwei-Stufen-Plan bei Inzidenz unter 100 bzw. unter 50

Stufe 1 (Inzidenz unter 100)

Die 1. Stufe greift in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die am oder ab dem 17. Mai 2021 nicht mehr unter die Bundesnotbremse fallen. Das heißt, liegt die Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf Werktagen in Folge unter 100, gelten ab dem übernächsten Tag die folgenden Regelungen:

  • Die Jahrgangsstufen 1 bis 6 kehren in den täglichen Präsenzunterricht zurück. Dieser wird als eingeschränkter Regelbetrieb unter Einhaltung der bekannten Hygienebestimmungen durchgeführt.
  • Die Jahrgangsstufen ab Jahrgangsstufe 7 und die beruflichen Vollzeitschulformen werden zunächst weiterhin im Wechsel unterrichtet. Alle Abschlussklassen kehren grundsätzlich in den Präsenzunterricht zurück. In der Berufsschule (duales System) findet Präsenzunterricht in Kombination mit phasenweisem Distanzunterricht statt.
  • Es besteht nach wie vor eine Testpflicht zweimal pro Woche für alle.

Stufe 2 (weitere 14 Tage unter 100 bzw. Inzidenz an fünf Tagen unter 50)

Die 2. Stufe greift in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Inzidenz nach Stufe 1 an weiteren aufeinanderfolgenden 14 Kalendertagen unter 100 liegt oder sobald die Inzidenz den Schwellenwert von 50 an fünf aufeinanderfolgenden Kalendertagen unterschreitet.

Es gelten dann ab dem nächsten Tag die folgenden Regelungen:

  • Auch die Jahrgangsstufen ab Jahrgangsstufe 7 kehren in den täglichen Präsenzunterricht (eingeschränkter Regelbetrieb) zurück. Das heißt, alle Jahrgangsstufen von 1 bis 13 befinden sich wieder im Präsenzunterricht.
  • Es besteht nach wie vor eine Testpflicht zweimal pro Woche für alle.

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration gibt auf seiner Homepage den jeweiligen Tag bekannt, an dem der Präsenzunterricht beginnt. Die Staatlichen Schulämter informieren die Schulen.

II.        Inzidenz über 100 bzw. über 165 (so genannte Bundesnotbremse)

Bei Inzidenzen von mehr als 100 oder über 165 gelten weiterhin (zunächst bis zum 30. Juni 2021) die gesetzlichen Regelungen zur Bundesnotbremse (vgl. mein Schreiben vom 23. April 2021). Wenn ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Inzidenz von mehr als 100 aufweist, so ist der Präsenzunterricht ab dem übernächsten Tag in allen Jahrgangsstufen und Klassen nur noch als Wechselunterricht zulässig. Überschreitet an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Inzidenz den Wert von 165, so werden ab dem übernächsten Tag alle Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht beschult. Eine Ausnahme hiervon gilt für Abschlussklassen und Förderschulen.

Für Zeiten des Wechsel- oder Distanzunterrichts besteht wie bisher die Möglichkeit, eine Notbetreuung nach den bislang geltenden Voraussetzungen in Anspruch zu nehmen (vgl. meine Schreiben vom 11. Februar und 12. April 2021).

Bitte beachten Sie, dass weiterhin durch die örtlichen Gesundheitsämter angeordnete regionale Abweichungen aufgrund des Infektionsgeschehens möglich sind.

https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/fuer-schulleitungen/schreiben-schulleitungen/schul-und-unterrichtsbetrieb-ab-dem-17-mai-2021

Schematische Darstellung:

2-Stufen-Modell 

JG 5 – 6 

7 – 11 

Q2 

Stufe 1 

5 Werktage in Folge unter 100 

Präsenz

Wechsel

Präsenz

Stufe 2 

weitere 14 Kalendertage in Folge unter 100 oder 

5 Kalendertage in Folge unter 50 

Präsenz

Diese Maßnahmen gelten ab dem nächsten Tag.

Bundesnotbremse 

 bis 30.06.2021

JG 5 – 6 

7 – 11 

Q2 

3 aufeinanderfolgende Tage über 100 – 165 

Wechsel

3 aufeinanderfolgende Tagen über 165 

Distanz

Wechsel

Diese Maßnahmen gelten ab dem übernächsten Tag.

Testpflicht für alle besteht in jeder Stufe. Für Zeiten des Wechsel- oder Distanzunterrichts gibt es eine Notbetreuung für JG 5 und 6.

Eine tagesaktuelle Auflistung der Zugehörigkeit der Kreise zu den jeweiligen Stufen finden Sie auf   https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/wo-gelten-welche-bundes-und-landesregeln

Änderung Schulbetrieb ab 21.05.21

Liebe Schulgemeinde,

im Kreis Bergstraße liegt die Inzidenz laut RKI heute den 5. Werktag unter 100. Damit greift laut Veröffentlichung auf der Website des Sozialministeriums nicht mehr die Bundesnotbremse, sondern die Landesregelungen treten in Kraft.

Zum übernächsten Tag, also ab Freitag, 21. Mai 2021, gelten für das ÜWG daher folgende Regelungen:

Jahrgänge 5-6    Präsenzunterricht (keine AGs)

Q2:   Präsenzunterricht

JG 7 – E-Phase   weiterhin im Wechselunterricht

Die Test- und Maskenpflicht bleibt bestehen.

Am Freitag werden alle Schülerinnen und Schüler der A-Gruppen der Jahrgänge 5, 6 und der Q2  zusätzlich in der 1. Stunde getestet.

A.Johannsen

 

Info HKM – Impfung von Schülerinnen und Schülern

17.05.2021Hessisches Kultusministerium

Die Bundesregierung hat angekündigt, dass aufgrund des bisherigen Impffortschritts vor allem in den Priorisierungsgruppen 1 und 2 bundesweit ab voraussichtlich Juni 2021 die Priorisierung bestimmter Personengruppen nach der Corona-Impfverordnung entfällt. Vor diesem Hintergrund hat die Hessische Landesregierung eine Ausweitung der Impfkampagne beschlossen, die auch Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren betrifft.

Das Land möchte noch vor den Sommerferien damit beginnen, Schülerinnen und Schülern ab 12 Jahren ein Impfangebot zu unterbreiten, damit diese im Idealfall bis zum Start des neuen Schuljahrs mindestens einmal geimpft sind. In Hessen umfasst diese Gruppe an den allgemeinbildenden sowie den beruflichen Schulen rund 500.000 Schülerinnen und Schüler. Die Länder haben sich in der Gesundheitsministerkonferenz auf das Ziel verständigt, allen 12- bis 18-Jährigen bis zum Ende der Sommerferien ein Impfangebot zu machen (in Hessen: 19. bis 27. August 2021). Der Bund hat zugesichert, den Ländern den hierfür erforderlichen Impfstoff zusätzlich bereitzustellen. Von den derzeit in Deutschland zugelassenen Impfstoffen ist lediglich das Vakzin der Firma von Biontech für eine Verimpfung bei Personen bereits ab dem 16. Lebensjahr zugelassen. Eine Zulassung für Kinder ab 12 Jahren wurde vom Hersteller beantragt; sie wird in Kürze erwartet. (…)

Unter der Voraussetzung, dass die Zulassung ab 12 Jahren vorliegt und Planungssicherheit in Bezug auf die zusätzliche Impfstoffbereitstellung durch den Bund besteht, wird angestrebt, die Erstimpfungen der Schüler ab 28. Juni bis zum Beginn der Sommerferien am 19. Juli durchzuführen. Die Schülerinnen und Schüler können sich dann im Vorfeld für eine Impfung in ihrem Impfzentrum registrieren und es wird im Rahmen der Terminvergabe sichergestellt, dass alle hierfür Registrierten innerhalb dieses Zeitfensters ihre Impftermine erhalten. Der Start der Registrierung für die Schülerinnen und Schüler über das Impfportal für eine Impfung in den Impfzentren wird separat zu einem späteren Zeitpunkt kommuniziert.

Die Impfungen der Registrierten finden grundsätzlich in den Impfzentren selbst statt. Den Impfzentren wird es ermöglicht, im Einzelfall abweichende Organisationsmodelle vorzusehen und dabei auch die mobilen Teams in den Schulen einzusetzen. Ab der zu erwartenden Aufhebung der Priorisierung Anfang Juni können gleichermaßen Impftermine für Schülerinnen und Schüler bei den Kinder- und Jugendärzten sowie den Hausärzten vereinbart werden. Sobald seitens des Bundes die zusätzlichen Impfdosen bereitgestellt werden, fließt der den niedergelassenen Ärzten zugewiesene Anteil möglichst über den Pharmagroßhandel gesondert den Kinder- und Jugendärzten zu. Um eine möglichst große Zahl an Personen erreichen zu können, soll im Rahmen der Schüler-Impfaktion der jeweiligen erziehungsberechtigten Begleitperson ebenfalls ein Impfangebot gemacht werden.

https://kultusministerium.hessen.de/presse/pressemitteilung/impfung-von-schuelerinnen-und-schuelern

Schulstart 10.05.21 NEU

Liebe Eltern,

am Montag, 10.05., kehren wir in allen Jahrgängen zum Wechselunterricht zurück.
Wir starten mit der A-Gruppe.

Jahrgang 7 bis E-Phase
Bitte denken Sie für den 1. Schultag an folgende Punkte:

1. Am Montag werden in der 1. Stunde die Selbsttests durchgeführt.
 Ihre Kinder müssen die Einverständniserklärung vor der Testung abgeben . Bitte keine MAIL, kein Screenshot!

Einwilligungs- und Datenschutzerklärung

 Sollten Ihre Kinder eine Testung außer Haus (Arzt, Testzentrum) wahrgenommen haben, müssen sie die Bescheinigung des negativen Testergebnisses abgeben; dieser Test darf nicht älter als 72 Stunden sein.
(Beispiel: für Montag darf frühestens Freitagnachmittag getestet worden sein)
 Sollten Ihre Kinder die Einverständniserklärung / das negative Testergebnis zuhause vergessen haben, müssen sie sofort
das Schulgebäude verlassen und nach Hause gehen. Es gibt keine Betreuung.

2. Alternativ können Sie Ihre Kinder vom Unterricht im Wechselmodell formlos per Mail an das Sekretariat (Kontaktformular Homepage)
abmelden. Dies muss bitte an diesem Wochenende (8./9.05.21) erfolgen.

Jahrgang 5-6, Q2
Bei einer erfolgten Testung außer Haus ist an die Abgabe des negativen Testergebnisses zu denken.

Wir freuen uns auf Ihre Kinder.

A.Johannsen

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