Liebe Schulgemeinde,
ergänzend zum Hygieneplan 9.0 hat die hessische Landesregierung aufgrund der aktuellen pandemischen Situation eine weitere Anpassung der Coronavirus-Schutzverordnung beschlossen, welche ab Donnerstag, dem 11. November 2021, gilt.
Für den Schulbereich bedeutet dies Folgendes:
Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige Personal müssen, wenn sie weder vollständig geimpft noch von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind, auch künftig dreimal pro Woche den Nachweis einer negativen Testung erbringen.
Der Test darf in allen Fällen zu Beginn des Schul- oder Veranstaltungstages nicht älter sein als 48 Stunden.
Ab dem 15.11.21 gilt der neue Testrhythmus verbindlich.
Weitere Informationen zur Organisation folgen zeitnah.
A.Johannsen