Informationen zur Oberstufe am ÜWG

C. Die Abiturprüfung

a) Prüfungsfächer

Jeder Schüler bzw. jede Schülerin wird in der Abiturprüfung in 5 Fächern geprüft: schriftlich in den beiden Leistungsfächern und in einem weiteren Fach (3. Prüfungsfach), sowie mündlich in einem 4. Prüfungsfach. Das 5. Prüfungsfach ist entweder mündlich, eine Präsentation oder eine besondere Lernleistung (BLL). Eine Präsentation ist ein medienunterstützter Vortrag, dessen Thema dem Prüfling vorher bekannt ist. Gegebenenfalls kann in den schriftlichen Prüfungsfächern auch noch mündlich geprüft werden. Die drei schriftlichen Prüfungsfächer müssen mindestens zwei der drei Aufgabenfelder abdecken. Die Fächer der mündlichen Prüfungen dürfen sich nicht mit den ersten drei Prüfungsfächern überschneiden.

Die schriftlichen Prüfungen werden als Landesabitur durchgeführt, die Prüfungsaufgaben im 4. und 5. Prüfungsfach (außer BLL) werden vom Prüfer gestellt.

Die Prüfungsfächer müssen insgesamt die drei Aufgabenfelder abdecken. Deutsch und Mathematik sind verbindliche Prüfungsfächer, ein weiteres Prüfungsfach muss eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft oder Informatik sein. Diese Auflagen können nicht durch eine besondere Lernleistung abgedeckt werden. Sport kann nur als 4. oder 5. Prüfungsfach gewählt werden. Dann sind dreistündige Sportkurse zu besuchen. Soll Religion Prüfungsfach sein, müssen während der Qualifikationsphase 4 Kurse derselben Religionslehre besucht werden.

b) Bestandteile der Gesamtqualifikation

Die Abiturdurchschnittsnote berechnet sich aus den Leistungen in drei Bereichen:

(1) dem Leistungskursbereich:

Die Noten in den beiden Leistungsfächern aus den Halbjahren Q1 bis Q4 zählen  zweifach .

(2) dem Grundkursbereich:

Die Noten von 24 Grundkursen zählen einfach.

(3) dem Abiturprüfungsbereich:

Die Leistungen in den 5 Abiturprüfungen zählen jeweils vierfach.

c) Auflagen

Für die zu wertenden  24 Grund- und 8 Leistungskurse bestehen folgende Auflagen:

(1)   In den Prüfungsfächern (sofern es keine besondere Lernleistung ist) sind alle 4 Kurse  einzubringen.

(2) Alle vier Kurse sind einzubringen in Deutsch, einer Fremdsprache, Mathematik und einer  Naturwissenschaft.

(3) Aus dem Aufgabenfeld II sind mind. 6 Kurse einzubringen. Darunter müssen 2 Kurse Politik/Wirtschaft und 2 Kurse Geschichte (aus Q3 u. Q4) sein.

(4) In Kunst oder Musik sind mind.2 Kurse einzubringen.

(5) Zwei Kurse einer weiteren Fremdsprache oder einer weiteren Naturwissenschaft oder  Informatik sind einzubringen.

(6) In Sport können höchstens 3 Kurse eingebracht werden, außer Sport ist Prüfungsfach.

d) Bedingungen zur Erlangung der allg. Hochschulreife

Die allgemeine Hochschulreife ist erworben, wenn

(1) im Leistungskursbereich mind. 80 Punkte, im Grundkursbereich mind. 120 Punkte und im  Abiturprüfungsbereich mind. 100 Punkte erreicht wurden,

(2) in mind. 18 der 24 Grundkurse mind. 5 Punkte erreicht wurden,

(3) in mind. 5 der 8 Leistungskurse mind. 5 Punkte der einfachen Wertung  erreicht wurden,

(4) im Prüfungsbereich mind. in einem Leistungskurs und zwei weiteren Prüfungsfächern  jeweils mind. 5 Punkte erreicht wurden

(5) in den 5 Prüfungsfächern kein Kurs aus Q4 mit 0 Punkten bewertet wurde.

(6) in keinem Prüfungsfach in der Prüfung 0 Punkte erreicht wurden.

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