Autor: Andrea Johannsen
Informationen für zukünftige Schülerinnen / Schüler und Eltern (JG 5, SJ 2021/22) des ÜWG
Liebe Schulgemeinde! Liebe Eltern, lieber Viertklässlerinnen und Viertklässler!
Gerne hätten wir Sie und Euch wie üblich am Tag der offenen Tür persönlich begrüßt, leider lässt die aktuelle pandemische Lage dies nicht zu.
Nach unserem virtuellen Tag der offenen Tür am 06. Februar 2021 finden Sie, findet Ihr mit Klick auf die untenstehenden Links weiterhin wichtige Informationen über das ÜWG .
https://tagderoffenentuer.ueberwald-gymnasium.de/
oder
https://tdot.ueberwald-gymnasium.de/ .
Auf diesen Seiten sehen Sie und seht Ihr verschiedene Stationen, z.B.:
- einen Imagefilm des ÜWG, durch den Sie einen EInblick in die Arbeit und Räumlichkeiten am ÜWG erhalten
- einen Videotalk mit SuS des ÜWGs über ihren erlebten Übergang
- allgemeine Informationen zum ÜWG als weiterführende Schule (Informationen zum Schulalltag, zum Schwerpunkt Musik, zum Ganztag (GTA) u.a.)
- FAQ (Fragenliste)
So erhalten Sie und erhaltet Ihr dennoch ein umfassendes Bild über die Arbeit am ÜWG.
Wir wünschen Ihnen und Euch schon jetzt viel Vergnügen beim virtuellen Rundgang durch das ÜWG. Selbstverständlich stehen wir auch über unser Kontaktformular per eMail für Fragen zur Verfügung.
A.Johannsen, Schulleiterin
Konzept zur Gestaltung des Distanzunterrichts am ÜWG ab 02.02.2021
Unser Konzept strukturiert und organisiert den Online-Unterricht. Es gibt uns als Schule die Möglichkeit weiterhin eine verlässliche Schule zu sein und unseren Schülerinnen und Schülern einen geregelten, annähernd normalen Schulalltag anzubieten, der sich weitestgehend am Präsenzunterricht orientiert und allen Beteiligten (Eltern, Lehrkräften, Lernenden) Planungssicherheit garantiert. Klare, einheitliche und verbindliche Strukturen und Absprachen sind die beste Grundlage für einen effizienten Schulalltag.
Die gewünschte Effizienz sehen wir in einem geregelten und verpflichtenden Videounterricht in Kombination mit Arbeitsaufgaben nach Stundenplan gewährleistet.
Das Konzept wird sukzessive evaluiert und weiterentwickelt sowie an die mögliche stufenweise Öffnung der Schule angepasst.
Verhaltensregeln im öffentlichen Verkehr ab 23.01.21
Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung
(Stand: 23. Januar 2021)
– Auszug –
Nach der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (Stand: 23. Januar 2021) muss an Haltestellen und auf Bahnsteigen, beim Ein- und Aussteigen sowie innerhalb der Fahrzeuge des öffentlichen Personennah- und fernverkehrs, des freigestellten Schülerverkehrs, in Bürgerbussen (Ruftaxiangeboten) ein Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen Personen nicht eingehalten werden (vgl. § 1 Absatz 6).
Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist zu tragen während des Aufenthaltes
– in Fahrzeugen des öffentlichen Personennah- und fernverkehrs, des freigestellten Schüler-verkehrs, in Bürgerbussen (Ruftaxiangeboten)
– auf Bahnsteigen, an Haltestellen und in Zugangs- und Stationsgebäuden der vorgenannten Verkehrsmittel
In den vorgenannten Fällen sind medizinische Masken (OP-Masken oder virenfilternde Masken des Standards FFP2, KN95 oder N95) als Mund-Nasen-Bedeckung zu verwenden.
Die vorstehende Verpflichtung besteht nicht für
– Kinder unter 6 Jahren
– Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können
(Vgl.§ 1a Absatz 1 Nr. 7 und 8, sowie Abs. 2 und 3 Nr. 1 und 2 der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (Stand: 23. Januar 2021))