Nächste Öffnungsschritte – Informationen zum Planungsstand HKM 08.02.21

Nächste Öffnungsschritte der Schulen frühestens ab dem 22. Februar
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte!
Das hessische Kultusministerium hat weitere Informationen zum Planungsstand bzgl. der Schulöffnungen veröffentlicht.
Der Elternbrief unseres hessischen Kultusministers Prof. Dr. Lorz ist Ihnen heute per Mail zugegangen.
Ich zitiere in Auszügen:
” Mit diesem Schreiben möchte ich Sie über die möglichen weiteren Maßnahmen informieren. Aktuell entwickeln sich die Infektionszahlen in unserem Land insgesamt rückläufig. Dennoch bereitet uns das Auftreten der Virusmutationen unter anderem aus England, Südafrika oder Brasilien Sorgen, da deren konkrete Auswirkungen derzeit noch nicht in ausreichendem Maße abgeschätzt werden können.[…]”
Es ist daher momentan nicht klar, wann welche Jahrgänge mit welchem Modell wieder in die Schule gehen werden.
Am 10. Februar wird es ein weiteres Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten und -präsidentinnen geben, auf dem gemeinsam über das weitere Vorgehen entschieden werden soll.
Es heißt weiter in dem Schreiben:
“Es bleibt das erklärte Ziel, so viel Präsenzunterricht wie möglich anzubieten. Für unsere Planungen bedeutet dies: Die Jahrgangsstufen ab Klasse 7  verbleiben voraussichtlich bis auf  Weiteres im Distanzunterricht. Wir hoffen sehr, auch diesen Jahrgängen schon bald eine Perspektive für die Rückkehr in ein Wechselmodell geben zu können. Sofern es das Infektionsgeschehen zulässt, planen wir, die Jahrgangsstufen 1 bis 6 […] ab dem 22. Februar im Wechselmodell zu unterrichten. Das bedeutet, dass bis dahin weiterhin so viele Schülerinnen und Schüler wie möglich zuhause lernen und von dort am Distanzunterricht teilnehmen sollen. […]
Über die konkrete Ausgestaltung des Wechselunterrichts […] entscheidet die Schule Ihrer Kinder und wird Sie darüber informieren. Dabei wird sichergestellt, dass der Schwerpunkt auf den Fächern Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache […]  liegt.
Bei dringendem Betreuungsbedarf wird im Rahmen des Wechselmodells eine Notbetreuung angeboten. Hierzu und zu etwaigen weitergehenden Regelungen die Maskenpflicht betreffend erhalten Sie am Freitag, dem 12. Februar, weitere Informationen.  […]
Es kann auch sein, dass die bisher geltende Regelung für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 (Aussetzung der Präsenzpflicht) angesichts desInfektionsgeschehens nach dem 22. Februar weiter Bestand haben wird und die Rückkehr in den Präsenzunterricht abermals vertagt werden muss. […]”
Zitat Ende
Laut hessischem Kultusministerium sollen die erforderlichen Informationen spätestens am Freitag, 12.02.21, verschickt werden.
A.Johannsen
https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/aktuelle-informationen-zu-corona
https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/fuer-eltern/elternbriefe/naechste-oeffnungsschritte-der-schulen-fruehestens-ab-dem-22-februar
https://www.ueberwald-gymnasium.de/schulbetrieb-bis…-14-februar-2021/

Informationen für zukünftige Schülerinnen / Schüler und Eltern (JG 5, SJ 2021/22) des ÜWG

Liebe Schulgemeinde! Liebe Eltern, lieber Viertklässlerinnen und Viertklässler!

Gerne hätten wir Sie und Euch wie üblich am Tag der offenen Tür persönlich begrüßt, leider lässt die aktuelle pandemische Lage dies nicht zu.

Nach unserem virtuellen Tag der offenen Tür am 06. Februar 2021 finden Sie, findet Ihr mit Klick auf die untenstehenden Links weiterhin wichtige Informationen über das ÜWG .

https://tagderoffenentuer.ueberwald-gymnasium.de/

oder

https://tdot.ueberwald-gymnasium.de/ .

Auf diesen Seiten sehen Sie und seht Ihr verschiedene Stationen, z.B.:

  • einen Imagefilm des ÜWG, durch den Sie einen EInblick in die Arbeit und Räumlichkeiten am ÜWG erhalten
  • einen Videotalk mit SuS des ÜWGs über ihren erlebten Übergang
  • allgemeine Informationen zum ÜWG als weiterführende Schule (Informationen zum Schulalltag, zum Schwerpunkt Musik, zum Ganztag (GTA) u.a.)
  • FAQ (Fragenliste)

So erhalten Sie und erhaltet Ihr dennoch ein umfassendes Bild über die Arbeit am ÜWG.

Wir wünschen Ihnen und Euch schon jetzt viel Vergnügen beim virtuellen Rundgang durch das ÜWG. Selbstverständlich stehen wir auch über unser Kontaktformular per eMail für Fragen zur Verfügung.

A.Johannsen, Schulleiterin

Konzept zur Gestaltung des Distanzunterrichts am ÜWG ab 02.02.2021

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
mit Hilfe Ihrer zahlreichen sehr positiven und auch kritischen Rückmeldungen, die ebenso wie die Rückmeldungen der Schülerschaft und der Lehrkräfte in das aktualisierte Konzept eingeflossen sind, wurde
am Montag in der Gesamtkonferenz mit sehr großer Mehrheit das aktualisierte Konzept zum Distanzunterrciht angenommen.
Dieses Konzept gilt ab sofort verbindlich für alle beteiligten Gruppen (Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler).

Unser Konzept strukturiert und organisiert den Online-Unterricht. Es gibt uns als Schule die Möglichkeit weiterhin eine verlässliche Schule zu sein und unseren Schülerinnen und Schülern einen geregelten, annähernd normalen Schulalltag anzubieten, der sich weitestgehend am Präsenzunterricht orientiert und allen Beteiligten (Eltern, Lehrkräften, Lernenden) Planungssicherheit garantiert. Klare, einheitliche und verbindliche Strukturen und Absprachen sind die beste Grundlage für einen effizienten Schulalltag.

Die gewünschte Effizienz sehen wir in einem geregelten und verpflichtenden Videounterricht in Kombination mit Arbeitsaufgaben nach Stundenplan gewährleistet.

Das Konzept wird sukzessive evaluiert und weiterentwickelt sowie an die mögliche stufenweise Öffnung der Schule angepasst.

Alles Gute weiterhin für Sie und Ihre Familien.
A.Johannsen

Verhaltensregeln im öffentlichen Verkehr ab 23.01.21

Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung
(Stand: 23. Januar 2021)
– Auszug –

Nach der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (Stand: 23. Januar 2021) muss an Haltestellen und auf Bahnsteigen, beim Ein- und Aussteigen sowie innerhalb der Fahrzeuge des öffentlichen Personennah- und fernverkehrs, des freigestellten Schülerverkehrs, in Bürgerbussen (Ruftaxiangeboten) ein Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen Personen nicht eingehalten werden (vgl. § 1 Absatz 6).

Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist zu tragen während des Aufenthaltes
– in Fahrzeugen des öffentlichen Personennah- und fernverkehrs, des freigestellten Schüler-verkehrs, in Bürgerbussen (Ruftaxiangeboten)
– auf Bahnsteigen, an Haltestellen und in Zugangs- und Stationsgebäuden der vorgenannten Verkehrsmittel

In den vorgenannten Fällen sind medizinische Masken (OP-Masken oder virenfilternde Masken des Standards FFP2, KN95 oder N95) als Mund-Nasen-Bedeckung zu verwenden.

Die vorstehende Verpflichtung besteht nicht für
– Kinder unter 6 Jahren
– Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können

(Vgl.§ 1a Absatz 1 Nr. 7 und 8, sowie Abs. 2 und 3 Nr. 1 und 2 der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (Stand: 23. Januar 2021))

 

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