Aktuelle Fassung §3 Abs 2 und 4 aus der 2. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus 28.09.2020

Liebe Eltern,

seit dem 19.09.2020 gilt folgende Fassung des § 3 Abs. 2 und 4 Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus. Es haben sich diese Änderungen ergeben:

Schülerinnen, Schüler dürfen danach den Präsenzunterricht und andere reguläre Veranstaltungen an Schulen nicht besuchen, wenn

  • sie oder die Angehörigen des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19, insbesondere Fieber, trockenen Husten (nicht durch chronische Erkrankungen verursacht), Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, aufweisen
  • Das bedeutet, dass die Schüler*innen zukünftig auch dann zu Hause bleiben müssen, wenn sie mit Personen zusammenleben, bei denen die Infektion zwar (noch) nicht nachgewiesen wurde, die aber dennoch die Symptome aufweisen, die bei Corona auftreten können.
  • oder sie jünger als zwölf Jahre sind und Angehörige des gleichen Hausstandes einer individuell durch das zuständige Gesundheitsamt angeordneten Absonderung aufgrund einer möglichen Infektion mit SARS-CoV-2 unterliegen.
  • Das bedeutet, dass zukünftig auch die Schüler*innen zu Hause bleiben müssen, deren Eltern, Geschwister oder andere Mitbewohner*innen in Quarantäne sind, auch wenn nicht klar ist, ob sie infiziert sind. Dies betrifft lediglich die Schülerinnen und Schüler, die noch keine 12 Jahre alt sind.

Ihr Fehlen gilt in beiden Fällen als entschuldigt.

In absehbarer Zeit soll der aktualisierte Hygieneplan 6.0 des HKM veröffentlicht werden.

Bisher war unser Regelbetrieb störungsfrei – hoffen wir, dass es mit der Hilfe und dem Verantwortungsbewusstsein aller, sich an die bestehenden Regeln und Vorgaben zu halten, weiterhin so bleibt.

Weiterhin alles Gute!

A.Johannsen

 

 

Leitfaden Schulbetrieb Hessisches Kultusministerium September 2020

Liebe Schulgemeinde,

aus dem Brief des HKM an die Schulen des Landes Hessen:

die bisherigen Erfahrungen im Umgang mit dem Infektionsgeschehen haben gezeigt, dass dynamische Entwicklungen nicht ausgeschlossen werden können. Es ist deshalb wichtig, dass wir uns im Verlauf des Schuljahres 2020/21 auch auf mögliche Alternativplanungen einstellen.

Als Unterstützung soll der beigefügte Leitfaden dienen, der von vier Planungsszenarien ausgeht:

  • Stufe 1 – Angepasster Regelbetrieb
  • Stufe 2 – Eingeschränkter Regelbetrieb
  • Stufe 3 – Wechselmodell (Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht)
  • Stufe 4 – Distanzunterricht

Die örtlichen Gesundheitsämter setzen sich ins Benehmen mit den jeweiligen Staatlichen Schulämtern und ordnen die erforderlichen Maßnahmen an. Deshalb können die o. g. Stufen oder davon abweichende einzelne Infektionsschutzmaßnahmen auch nur regional, lokal oder auf einzelne Schulen bezogen zum Tragen kommen. Dies gilt insbesondere für die Stufen 2 und 3. Landesweit geltende Maßnahmen werden durch die Hessische Landesregierung beschlossen.

In diesem Leitfaden werden Aspekte beschrieben, die schulorganisatorisch von Bedeutung sind. Damit erhalten Sie eine Übersicht über die entscheidenden Parameter der Schul- und Unterrichtsorganisation.

https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/files/media/leitfaden_schulbetrieb_im_schuljahr_2020-2021.pdf

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