Schulstart 10.05.21 NEU

Liebe Eltern,

am Montag, 10.05., kehren wir in allen Jahrgängen zum Wechselunterricht zurück.
Wir starten mit der A-Gruppe.

Jahrgang 7 bis E-Phase
Bitte denken Sie für den 1. Schultag an folgende Punkte:

1. Am Montag werden in der 1. Stunde die Selbsttests durchgeführt.
 Ihre Kinder müssen die Einverständniserklärung vor der Testung abgeben . Bitte keine MAIL, kein Screenshot!

Einwilligungs- und Datenschutzerklärung

 Sollten Ihre Kinder eine Testung außer Haus (Arzt, Testzentrum) wahrgenommen haben, müssen sie die Bescheinigung des negativen Testergebnisses abgeben; dieser Test darf nicht älter als 72 Stunden sein.
(Beispiel: für Montag darf frühestens Freitagnachmittag getestet worden sein)
 Sollten Ihre Kinder die Einverständniserklärung / das negative Testergebnis zuhause vergessen haben, müssen sie sofort
das Schulgebäude verlassen und nach Hause gehen. Es gibt keine Betreuung.

2. Alternativ können Sie Ihre Kinder vom Unterricht im Wechselmodell formlos per Mail an das Sekretariat (Kontaktformular Homepage)
abmelden. Dies muss bitte an diesem Wochenende (8./9.05.21) erfolgen.

Jahrgang 5-6, Q2
Bei einer erfolgten Testung außer Haus ist an die Abgabe des negativen Testergebnisses zu denken.

Wir freuen uns auf Ihre Kinder.

A.Johannsen

NEU Änderung des Schulbetriebs ab Donnerstag, 29.04.21NEU

Liebe Eltern,

soeben wurde uns von Seiten des SSA bestätigt, dass der Kreis Bergstraße mittlerweile 3 Tage in Folge eine Inzidenz von über 165 verzeichnet und daher ab Donnerstag, 29.04.2021, die entsprechenden Regelungen nach der „Bundes-Notbremse“ gelten. Als Grundlage zählen die Zahlen des RKI.

Das bedeutet:

  • Distanzunterricht für alle Jahrgänge mit folgender Ausnahme:
  • Ausnahme: die Q2 ist ab Donnerstag im Wechselmodell (A-Gruppe)
  • Eine Notbetreuung wird angeboten nach den bislang geltenden Voraussetzungen (vgl. die Ministerschreiben vom 11.02. und 12.04.21)

Sobald die Inzidenz fünf Werktage in Folge unter 165 fällt, gelten ab dem übernächsten Tag die Regelungen der vorherigen Stufe.

Ich werde Sie dann wieder informieren.

https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/in-diesen-kreisen-und-staedten-greift-die-bundes-notbremse

A.Johannsen

 

Auswirkungen der Bundesnotbremse auf Schulbetrieb ab 26.April

Liebe Erziehungsberechtigte, liebe Eltern, liebe Schulgemeinde!

Gestern Abend kam ein neues Schreiben aus dem hessischen Ministerium, das die Auswirkungen der Bundesnotbremse auf den Schulbetrieb wiedergibt. Diese Auswirkungen habe ich untenstehend kurz zusammengefasst, das Originalschreiben finden Sie als Link. Die wichtigsten Informationen sind markiert.

Schulschreiben_23.04.2021

Die Bekanntmachung der Tage, ab denen die jeweiligen Maßnahmen nach § 28b IfSG in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt gelten, erfolgt im Internet durch das das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (https://soziales.hessen.de/). Die Gesundheitsämter informieren die Staatlichen Schulämter diesbezüglich und diese wiederum die Schulen. Diese Vorgehensweise gilt auch bei der Aufhebung von Maßnahmen

Welche Auswirkungen hat die sog. Notbremse des Bundes auf unseren Schulbetrieb? 

Konkret bedeutet dies für den Schulbetrieb in Hessen ab Montag, dem 26. April 2021:

Inzidenz von mehr als 100 bis 165 

Wenn ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Inzidenz von mehr als 100 aufweist, so gilt ab dem übernächsten Tag automatisch Wechselunterricht für alle Jahrgangsstufen beziehungsweise Klassen.

JG 5 / 6 Wechselunterricht wie bisher

JG 7, 8, 9, 10 und E-Phase Wechselunterricht ab dem 06.05.2021 

                        Es gelten die bereits eingeteilten A- und B- Gruppen! 

Q2 Wechselunterricht ab Montag, 03.05.2021! Herr Blumenrath wird                                                           zeitnah über die Umsetzung informieren!

Inzidenz von mehr als 165

Überschreitet an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Inzidenz den Wert von 165, so gilt ab dem übernächsten Tag automatisch, dass alle Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht beschult werden. Eine Ausnahme gilt für Abschlussklassen. Diese verbleiben auch bei einer Inzidenz von über 165 im Wechselunterricht.

Fällt an fünf Werktagen hintereinander die Inzidenz unter 165, gelten ab dem übernächsten Tag die Regelungen der vorherigen Stufe (siehe oben I).

Inzidenz unter 100  

Fällt an fünf Werktagen hintereinander die Inzidenz unter 100, gelten ab dem übernächsten Tag die Regelungen aus der aktuellen Corona-Einrichtungsschutzverordnung.

Diese sind derzeit:

Wechselunterricht für die Jahrgangsstufen 5 und 6

Distanzunterricht für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 bis zum 5. Mai 2021, ab dem 6. Mai 2021 Wechselunterricht.

Präsenzunterricht für die Abschlussklassen

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A.Johannsen

Ausschlaggebend für das Inkrafttreten der so genannten Notbremse und der damit verbundenen Infektionsschutz-Maßnahmen sind laut Gesetz die Inzidenzwerte, die vom Robert-Koch-Institut für einen Kreis veröffentlicht werden. Das RKI hat für heute (Freitag, den 23.04.2021) eine Inzidenz von über 100 für den Kreis Bergstraße veröffentlicht (vgl. https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4), während es gestern ein Wert unter 100 gewesen war. Daher ist die Umsetzung der so genannten Notbremse für den Kreis Bergstraße aktuell vom Land Hessen nicht vorgesehen. Die für den Kreis gültigen „Corona-Regeln“ bemessen sich weiterhin anhand der aktuellen Landesverordnungen und Allgemeinverfügung des Kreises. Weitere aktuelle Informationen zur Coronavirus-Pandemie im Kreis Bergstraße finden Sie unter www.kreis-bergstrasse.de/corona

Inzidenzwert Freitag, 23.04.2021    163,5

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