Nächste Öffnungsschritte – Informationen zum Planungsstand HKM 08.02.21

Nächste Öffnungsschritte der Schulen frühestens ab dem 22. Februar
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte!
Das hessische Kultusministerium hat weitere Informationen zum Planungsstand bzgl. der Schulöffnungen veröffentlicht.
Der Elternbrief unseres hessischen Kultusministers Prof. Dr. Lorz ist Ihnen heute per Mail zugegangen.
Ich zitiere in Auszügen:
” Mit diesem Schreiben möchte ich Sie über die möglichen weiteren Maßnahmen informieren. Aktuell entwickeln sich die Infektionszahlen in unserem Land insgesamt rückläufig. Dennoch bereitet uns das Auftreten der Virusmutationen unter anderem aus England, Südafrika oder Brasilien Sorgen, da deren konkrete Auswirkungen derzeit noch nicht in ausreichendem Maße abgeschätzt werden können.[…]”
Es ist daher momentan nicht klar, wann welche Jahrgänge mit welchem Modell wieder in die Schule gehen werden.
Am 10. Februar wird es ein weiteres Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten und -präsidentinnen geben, auf dem gemeinsam über das weitere Vorgehen entschieden werden soll.
Es heißt weiter in dem Schreiben:
“Es bleibt das erklärte Ziel, so viel Präsenzunterricht wie möglich anzubieten. Für unsere Planungen bedeutet dies: Die Jahrgangsstufen ab Klasse 7  verbleiben voraussichtlich bis auf  Weiteres im Distanzunterricht. Wir hoffen sehr, auch diesen Jahrgängen schon bald eine Perspektive für die Rückkehr in ein Wechselmodell geben zu können. Sofern es das Infektionsgeschehen zulässt, planen wir, die Jahrgangsstufen 1 bis 6 […] ab dem 22. Februar im Wechselmodell zu unterrichten. Das bedeutet, dass bis dahin weiterhin so viele Schülerinnen und Schüler wie möglich zuhause lernen und von dort am Distanzunterricht teilnehmen sollen. […]
Über die konkrete Ausgestaltung des Wechselunterrichts […] entscheidet die Schule Ihrer Kinder und wird Sie darüber informieren. Dabei wird sichergestellt, dass der Schwerpunkt auf den Fächern Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache […]  liegt.
Bei dringendem Betreuungsbedarf wird im Rahmen des Wechselmodells eine Notbetreuung angeboten. Hierzu und zu etwaigen weitergehenden Regelungen die Maskenpflicht betreffend erhalten Sie am Freitag, dem 12. Februar, weitere Informationen.  […]
Es kann auch sein, dass die bisher geltende Regelung für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 (Aussetzung der Präsenzpflicht) angesichts desInfektionsgeschehens nach dem 22. Februar weiter Bestand haben wird und die Rückkehr in den Präsenzunterricht abermals vertagt werden muss. […]”
Zitat Ende
Laut hessischem Kultusministerium sollen die erforderlichen Informationen spätestens am Freitag, 12.02.21, verschickt werden.
A.Johannsen
https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/aktuelle-informationen-zu-corona
https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/fuer-eltern/elternbriefe/naechste-oeffnungsschritte-der-schulen-fruehestens-ab-dem-22-februar
https://www.ueberwald-gymnasium.de/schulbetrieb-bis…-14-februar-2021/

Konzept zur Gestaltung des Distanzunterrichts am ÜWG ab 02.02.2021

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
mit Hilfe Ihrer zahlreichen sehr positiven und auch kritischen Rückmeldungen, die ebenso wie die Rückmeldungen der Schülerschaft und der Lehrkräfte in das aktualisierte Konzept eingeflossen sind, wurde
am Montag in der Gesamtkonferenz mit sehr großer Mehrheit das aktualisierte Konzept zum Distanzunterrciht angenommen.
Dieses Konzept gilt ab sofort verbindlich für alle beteiligten Gruppen (Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler).

Unser Konzept strukturiert und organisiert den Online-Unterricht. Es gibt uns als Schule die Möglichkeit weiterhin eine verlässliche Schule zu sein und unseren Schülerinnen und Schülern einen geregelten, annähernd normalen Schulalltag anzubieten, der sich weitestgehend am Präsenzunterricht orientiert und allen Beteiligten (Eltern, Lehrkräften, Lernenden) Planungssicherheit garantiert. Klare, einheitliche und verbindliche Strukturen und Absprachen sind die beste Grundlage für einen effizienten Schulalltag.

Die gewünschte Effizienz sehen wir in einem geregelten und verpflichtenden Videounterricht in Kombination mit Arbeitsaufgaben nach Stundenplan gewährleistet.

Das Konzept wird sukzessive evaluiert und weiterentwickelt sowie an die mögliche stufenweise Öffnung der Schule angepasst.

Alles Gute weiterhin für Sie und Ihre Familien.
A.Johannsen

Verhaltensregeln im öffentlichen Verkehr ab 23.01.21

Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung
(Stand: 23. Januar 2021)
– Auszug –

Nach der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (Stand: 23. Januar 2021) muss an Haltestellen und auf Bahnsteigen, beim Ein- und Aussteigen sowie innerhalb der Fahrzeuge des öffentlichen Personennah- und fernverkehrs, des freigestellten Schülerverkehrs, in Bürgerbussen (Ruftaxiangeboten) ein Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen Personen nicht eingehalten werden (vgl. § 1 Absatz 6).

Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist zu tragen während des Aufenthaltes
– in Fahrzeugen des öffentlichen Personennah- und fernverkehrs, des freigestellten Schüler-verkehrs, in Bürgerbussen (Ruftaxiangeboten)
– auf Bahnsteigen, an Haltestellen und in Zugangs- und Stationsgebäuden der vorgenannten Verkehrsmittel

In den vorgenannten Fällen sind medizinische Masken (OP-Masken oder virenfilternde Masken des Standards FFP2, KN95 oder N95) als Mund-Nasen-Bedeckung zu verwenden.

Die vorstehende Verpflichtung besteht nicht für
– Kinder unter 6 Jahren
– Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können

(Vgl.§ 1a Absatz 1 Nr. 7 und 8, sowie Abs. 2 und 3 Nr. 1 und 2 der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (Stand: 23. Januar 2021))

 

Schulbetrieb bis zum 14. Februar 2021

Nach den Beschlüssen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin vom 19. Januar 2021 bundesweit für die Schulen bis zum 14. Februar 2021 nichts Grundlegendes ändern.

Für den Zeitraum bis zum 14. Februar 2021 bedeutet dies konkret:

Jahrgangsstufen 5 und 6

  • Die Präsenzpflicht bleibt weiterhin ausgesetzt.
  • Im Sinne einer Kontaktreduzierung sollen Schülerinnen und Schüler, wann immer möglich, zu Hause betreut werden. Die Entscheidung über die Teilnahme am Präsenzunterricht muss auch weiterhin der Schule mitgeteilt werden (Anmeldung per Mail oder Telefon an das Sekretariat der Schule).
  • Ganztägige Angebote können im Rahmen des Ganztagsprofils in festen Gruppen weiterhin in der Schule durchgeführt werden.

Jahrgangsstufe 7 bis Q1/2

  • Der Distanzunterricht (Stufe 4 des „Leitfadens für den Schulbetrieb im Schuljahr 2020/21“) tritt an die Stelle des Präsenzunterrichts.
  • Die Betriebspraktika an den allgemein bildenden Schulen bleiben bis zum Beginn der Osterferien (1. April 2021) ausgesetzt. Begründete Einzelfallentscheidungen anderer Art sind bei Zustimmung aller Beteiligten (Schülerinnen und Schüler, Eltern1, Betrieb, Schulleitung) unter Einhaltung der geltenden Hygienepläne möglich. Besuche im Betrieb durch Lehrkräfte dürfen jedoch nicht stattfinden.

Allgemeine Regelungen für alle Jahrgangsstufen

  1. Leistungsbewertung

Da grundsätzlich von der Gleichwertigkeit von Präsenzunterricht, Wechselunterricht und Distanzunterricht auszugehen ist, haben die unterschiedlichen Unterrichtsformen keinen Einfluss auf die Leistungsbewertung. Entscheidend ist, dass die allgemeingültigen Bewertungsmaßstäbe eingehalten werden. Das bedeutet, dass für alle Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe durch das Unterrichtsgeschehen – unabhängig von der Unterrichtsform – die gleichen Lernvoraussetzungen gegeben sein müssen.

  1. Klassenarbeiten und Klausuren

Klassenarbeiten und Klausuren finden bis zum 14. Februar 2021 nicht statt.

Die bis dahin terminierten schriftlichen Leistungsnachweise, die für die Noten in Abschlusszeugnissen relevant sind (z. B. Klausuren der gymnasialen Oberstufe, die in die Abiturnote einfließen), können geschrieben werden, und zwar in Präsenz in der Schule unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln. Ersatzleistungen sind alternativ möglich.

Die Klassenarbeiten und Prüfungen in den anderen Jahrgangsstufen entfallen, können aber ebenfalls durch Ersatzleistungen kompensiert werden.

  1. Durchführung von Eltern- und Schülergesprächen

Für Gespräche mit Schülerinnen und Schülern und Eltern zur Notengebung nach § 30 Abs. 1 Satz 5, Abs. 2 Satz 2 und 3 VOGSV haben bereits bewährte und etablierte Kommunikationswege weiterhin Bestand. Wünschen die Eltern oder die Schülerinnen und Schüler eine Erläuterung der Noten bzw. hält die Lehrkraft dies für pädagogisch notwendig, so kann diese in der Schule im Rahmen der Hygieneregeln vor Ort erfolgen. Die Nutzung von herkömmlichen Telekommunikationsmedien oder eine Teilnahme per Videokonferenzsystem ist auf freiwilliger Basis ebenfalls möglich. Dies wird vom Hessischen Datenschutzbeauftragten vorübergehend geduldet.

  1. Elternsprechtag (gesonderte Information folgt)

Neben der Möglichkeit des persönlichen Gesprächs in der Schule im Rahmen der Hygieneregeln vor Ort ist die Nutzung von herkömmlichen Telekommunikationsmedien möglich. Auf den Einsatz von Videokonferenzsystemen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nach Möglichkeit zu verzichten. Sollte der Einsatz nach Einwilligung der Eltern trotzdem erfolgen, ist eine besondere Sorgfalt bezüglich des Datenschutzes wie unter Nr. 3 erläutert zu gewährleisten.

  1. Zeugnisausgabe (gesonderte Information folgt)

Soweit Einvernehmen besteht, ist die Ausgabe des Zeugnisses ausnahmsweise auch nach Beendigung des Distanzunterrichts möglich.

  1. Kinderbetreuung: Kinderkrankengeld und Entschädigungsanspruch

Ab dem 5. Januar 2021 können gesetzlich Versicherte, die z. B. wegen der Aussetzung der Präsenzpflicht ihre Kinder betreuen müssen, einen Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 Abs. 2a Satz 3 SGB V geltend machen. Nähere Informationen erhalten Eltern bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Auf Verlangen der Eltern sind die Schulen dazu verpflichtet, eine Bescheinigung zu erstellen. Seit dem 30. März 2020 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemäß 56 Abs. 1a IfSG einen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn sie wegen des aus-gesetzten Unterrichts ihre Kinder selbst betreuen müssen. Zuständig hierfür ist in Hessen das Regierungspräsidium Darmstadt. Das gilt auch, wenn Eltern der dringenden Empfehlung des Landes folgen und die Betreuungsmöglichkeiten in der Schule nicht in Anspruch nehmen.

Link Bescheinigung

BMFSFJ_Musterbescheinigung_Kinderberteuung_Schule_Kita

  1. Lerncamps in den hessischen Schulferien

Aufgrund der anhaltenden Pandemie können in den Oster- und Sommerferien zur Kompensation von Lerninhalten folgende Lerncamps an Schulen eingerichtet wer-den.

Nähere Informationen zu den Lerncamps (auch zu der Finanzierung durch das HKM) erhalten Sie Anfang Februar.

Weitere Planung des 2. Halbjahres

Wenn das Infektionsgeschehen es zulässt und vorbehaltlich der weiteren gemeinsamen Entscheidungen von Bund und Ländern ist beabsichtigt:

JG 5 und 6

  • ab dem 15. Februar 2021 Wechselunterricht (Stufe 3 „Leitfaden zum Schulbetrieb 2020/21“), wobei parallel hierzu eine Notbetreuung einzurichten sein wird (s. u.),
  • möglichst früh im März Präsenzunterricht im eingeschränkten Regelbetrieb (Stufe 2)

JG 7 – Q1/2

  • im März mit Wechselunterricht (Stufe 3) bis zum Beginn der Osterferien
  • Ziel ist es, auch diese Jahrgangsstufen baldmöglichst wieder in Präsenz zu unterrichten.

Für den Zeitraum ab dem 15. Februar gegebenenfalls zu beachtende Hinweise zur Notbetreuung

Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 6, die während des Wechselunterrichts außerhalb der Anwesenheit ihrer „Lern(teil)gruppe“ nicht zu-hause betreut werden können, muss parallel zum Präsenzunterricht in der Schule (gegebenenfalls auch nachmittags) eine Notbetreuung in Form einer betreuten Lern- und Übungszeit eingerichtet werden. Aufgrund des zu erwartenden zusätzlichen Raum- und Personalbedarfs muss dies in enger Kooperation mit den Schulträgern sowie Schulfördervereinen, Jungendhilfeträgern etc. erfolgen.

Sollte der Fall eintreten, erfolgen unmittelbar nähere Hinweise.

Regionale Regelungen

Unabhängig von dieser vom Hessischen Kultusministerium getroffenen landesweiten Regelung können weiterhin – je nach Entwicklung der pandemischen Lage vor Ort – regionale oder schulbezogene Maßnahmen z. B. durch die Gesundheitsämter in Abstimmung mit den Schulträgern und Staatlichen Schulämtern angeordnet werden.

Elternschreiben vom 21. Januar 2021

Ergänzende Informationen zum Schulbetrieb (1)

 

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