Liebe Schulgemeinde.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein frohes neues Jahr und alles Gute für 2021. Ich wünsche uns allen vor allem Gesundheit.
Auf der Homepage das Hessischen Kultusministeriums finden Sie die aktuellen Informationen ( https://kultusministerium.hessen.de/presse/pressemitteilung/start-nach-den-weihnachtsferien).
Der Elternbrief geht Ihnen heute per Mail über Ihre Elternvertreter zu.
In Kürze zusammengefasst :
- Präsenzpflicht für Jahrgangsstufen 1-6 bleibt weiterhin ausgesetzt
- Distanzunterricht für alle übrigen Jahrgangsstufen (JG 7 – Q1) bis Ende Januar
Am ÜWG gelten ab Montag, 11.01. bis zum 31.01.2021 zunächst folgende Regelungen:
Jahrgang 5 und 6:
Im Zeitraum vom 11. Januar 2021 bis zum 31. Januar 2021 wird für die Jahrgangsstufen 5 – 6 die Präsenzpflicht ausgesetzt.
Alle Schülerinnen und Schüler werden im Distanzunterricht (siehe Konzept für den Distanzunterricht) unterrichtet.
Wir appellieren an Sie als Eltern, Ihre Kinder nicht zur Schule zu schicken, sondern sie zuhause im Distanzunterricht beschulen zu lassen. Dies dient der allgemeinen Prävention und der Kontaktreduzierung.
Sollte aus dringenden Gründen im Notfall eine heimische Betreuung nicht möglich sein, melden Sie Ihre Kinder bis spätestens Montag, den 11.1.2021 verbindlich für den Präsenzunterricht, den wir dann entsprechend organisieren, an und zwar:
- telefonisch über das Schulsekretariat unter der Nummer 06207-94090
- per E-Mail mit Angabe von Namen und Klasse Ihres Kindes an ueberwald-gymnasium@kreis-bergstrasse.de
Auch am GTA können Ihre Kinder nach Anmeldung teilnehmen. Die Mensa ist geschlossen, denken Sie daher bitte an das leibliche Wohl Ihres Kindes.
Sie können, sollten sich Ihre persönlichen Voraussetzungen im Laufe des Monats ändern, ihr Kind für den Präsenzunterricht anmelden oder aber auch vom Präsenzunterricht abmelden. In diesem Fall sollte diese Entscheidung der Schule bis spätestens am Freitag um 8.30 Uhr mit Wirkung zur neuen Schulwoche mitgeteilt werden.
Jahrgänge 7-Q1
Alle Lerngruppen dieser Jahrgänge werden im Distanzunterricht (siehe Konzept für den Distanzunterricht) unterrichtet.
Sämtliche Klassenarbeiten und Klausuren, die noch bis zum Ende des 1. Halbjahres zu schreiben wären, werden ausgesetzt.
Die Zeugnisnoten für das 1. Halbjahr können, da sie im Wesentlichen informatorischen Charakter haben, auf der Grundlage der bis zum Zeitpunkt des Aussetzens der Präsenzpflicht zum 16. Dezember 2020 erbrachten schriftlichen, mündlichen und sonstigen Leistungen erstellt werden.
Unabhängig von diesen landesweiten Regelungen können weiterhin – je nach Entwicklung der Lage vor Ort – regionale Maßnahmen vorgesehen werden. Diese können von einzelnen Landkreisen oder kreisfreien Städten für die Schulen der Region erfolgen. Darüber hinaus können auch weiterhin die jeweils zuständigen Gesundheitsämter Anordnungen für einzelne Schulen treffen.
A.Johannsen, Schulleiterin
Anhang: Elternbrief des HKM Wiesbaden