Aussetzen der Maskenpflicht in den großen Pause auf dem Schulgelände ab 17.06.21 während hoher Temperaturen

Nach Absprache mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration gilt Folgendes:

Findet Unterricht im Freien statt, kann die Schulleiterin entscheiden, dass die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während der großen Hitze ausgesetzt wird. Entsprechendes gilt für Hofpausen.

https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/fuer-schulleitungen/schreiben-schulleitungen/massnahmen-bei-grosser-hitze-an-allgemein-bildenden-schulen-mund-nasen-bedeckung

Ab heute, 17.06.21, gilt für die Zeit der hohen Temperaturen in Absprache mit der EBS folgendes:

In beiden großen Pausen muss auf dem Schulgelände / Pausenhof keine Maske getragen werden. Auf Abstand muss weiterhin geachtet werden.

Im Unterricht, in den kleinen Pausen wie auch im Schulgebäude gilt weiterhin die Maskenpflicht.

A.Johannsen

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