Nach Absprache mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration gilt Folgendes:
Findet Unterricht im Freien statt, kann die Schulleiterin entscheiden, dass die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während der großen Hitze ausgesetzt wird. Entsprechendes gilt für Hofpausen.
https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/fuer-schulleitungen/schreiben-schulleitungen/massnahmen-bei-grosser-hitze-an-allgemein-bildenden-schulen-mund-nasen-bedeckung
Ab heute, 17.06.21, gilt für die Zeit der hohen Temperaturen in Absprache mit der EBS folgendes:
In beiden großen Pausen muss auf dem Schulgelände / Pausenhof keine Maske getragen werden. Auf Abstand muss weiterhin geachtet werden.
Im Unterricht, in den kleinen Pausen wie auch im Schulgebäude gilt weiterhin die Maskenpflicht.
A.Johannsen