Allgemeinverfügung des Kreis Bergstraße gültig ab dem 17.10.2020

Liebe Schulgemeinde,

in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt hat der Kreis Bergstraße folgende Allgemeinverfügung beschlossen (siehe Link).

Diese enthält Vorgaben für den Unterricht, die abweichend von den Bestimmungen der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus der Hessischen Landesregierung (Zweite VO) vom 13. März 2020 in der ab dem 29. September 2020 gültigen Fassung bzw. den Ihnen bekannten Vorgaben des Hygieneplans 6.0 und im Vorfeld mit dem Staatlichen Schulamt abgestimmt wurden.

Somit gilt zum Schulstart nach den Herbstferien (§6):

Ab der Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe) und in beruflichen Schulen besteht – in Ergänzung der bisher bereits durch § 3 Abs. 1 der 2. Corona-VO geregelten Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes – die Verpflichtung, diesen auch während des Unterrichts zu tragen.

In der Sekundarstufe I (Mittelstufe) besteht – in Ergänzung der bisher bereits durch § 3 Abs. 1 der 2. Corona-VO geregelten Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes – die Verpflichtung, diesen auch während des klassenübergreifenden Unterrichts zu tragen.

Diese Regelungen gelten voraussichtlich ab dem 17.10.2020 bis zum 15.11.2020, eine Verlängerung bleibt vorbehalten.

Herr Landrat Engelhardt, die Gesundheitsdezernentin Frau Stolz und ich danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung und wünsche Ihnen alles Gute, vor allem Gesundheit!

A.Johannsen

Allgemeinverfuegung_-_Bekaempfung_Coronavirus_2020-10-17

 

Aktualisierung des Hygieneplans des ÜWG 21.10.2020 (Allgemeinverfügung des LK Bergstraße ergänzt)

Liebe Schulgemeinde,

hier finden Sie die aktuell geltenden Hygienepläne mit der Bitte um Beachtung.

A.Johannsen

Hygieneplan 21.10. ÜWG

Hygieneplan_6.0. _10

Anlage 1 Planungsszenarien

Hygieneplan 6.0 Anlage 2 Schulsport

Hygieneplan_6.0. _Anlage 3 Musik

Hygieneplan_6.0 Anlage 4 Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und JugendlichenHygieneplan_6.0.

BiS = Beratung in Schulen

BiS = Beratung in Schulen
Die offene Sprechstunde der Caritas-Beratungsstelle für Eltern , Kinder und Jugendliche findet immer donnerstags von 09:00 bis 11:00 Uhr im ehemaligen Hausmeisterhaus der Schule statt.
Sie steht für Schüler, Eltern und Lehrer offen.
Alle Gespräche unterliegen der Schweigepflicht.

Ansprechpartnerin für das ÜWG ist Frau E. Kröh.

Wer lieber einen Termin außerhalb der Schule möchte kann sich jederzeit an die Hauptstelle der caritas in Fürth wenden, die unter der Nummer 06253-8061540 (Sekretariat) zu erreichen ist.

e.kröh@caritas-bergstrasse.de
Telefonisch: 06253-806154-13

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