Ergänzung des Hygieneplans des ÜWG – Maskenpflicht ab 19.10.20

erweiterte Verfügung aus dem Kreis Bergstraße gültig ab 19.10.2020

Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird in der Sekundarstufe I nun auch auf sämtliche Unterrichtssituationen ausgeweitet (zunächst bis zum 01.11.2020).

Im Kreis Bergstraße ist nur noch kontaktloser Sport erlaubt; dies betrifft auch den Schulsport (zunächst bis zum 30.11.2020).

A.Johannsen

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