erweiterte Verfügung aus dem Kreis Bergstraße gültig ab 19.10.2020
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird in der Sekundarstufe I nun auch auf sämtliche Unterrichtssituationen ausgeweitet (zunächst bis zum 01.11.2020).
Im Kreis Bergstraße ist nur noch kontaktloser Sport erlaubt; dies betrifft auch den Schulsport (zunächst bis zum 30.11.2020).
A.Johannsen