Liebe Schulgemeinde,
untenstehend erhalten Sie Auszüge aus dem SCHREIBEN des HKM vom 30. Oktober 2020.
Zitat Anfang:
Die Leitlinien, die den Schulen dabei helfen, sich im Falle eines veränderten Infektionsgeschehens schnell auf dann notwendige veränderte Planungsparameter für die Unterrichtsorganisation einstellen zu können, entsprechen in den Eckpunkten auch dem Rahmenhygieneplan der Kultusministerkonferenz. Dabei wird je nach tatsächlicher Infektionslage von vier denkbaren Stufen ausgegangen, die sich entsprechend in abgestufter Weise auf das Präsenzunterrichtangebot der Schulen auswirken:
Stufe 1 – Angepasster Regelbetrieb
Stufe 2 – Eingeschränkter Regelbetrieb
Stufe 3 – Wechselmodell (Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht)
Stufe 4 – Distanzunterricht
(https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-schule…)
Zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 war es möglich, für die Schulen einen angepassten Regelbetrieb (Stufe 1) zu organisieren und damit für die hessischen Schülerinnen und Schüler so viel schulische Normalität wie möglich zu erreichen.
Mit Blick auf die aktuell dynamische Entwicklung des Infektionsgeschehens und die am 28. Oktober 2020 von Frau Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder verabschiedeten Maßnahmen wende ich mich nun an Sie, um Ihnen die im Rahmen des Infektionsschutzes für alle Schulen in Hessen notwendigen Maßnahmen mitzuteilen.
Ab dem 2. November 2020 gilt Folgendes:
Als weitere Schutzmaßnahme besteht ab der Jahrgangsstufe 5 die Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung (MNB) auch im Unterricht zu tragen. Wenn ein Gesichtsvisier benutzt wird, empfehlen wir dies ausschließlich im Rahmen der Beschulung von Schülerinnen und Schülern, die auf das Mundbild angewiesen sind (zum Beispiel aufgrund einer Hörschädigung).
…
Beim Tragen einer Alltagsmaske kommt es nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen zu keinem relevanten Rückatmungseffekt. Die verwendeten Stoffe sind luftdurchlässig, sodass genügend Sauerstoff durchdringen kann. Das ausgeatmete Kohlendioxid (CO2) ist ein Gas, dessen Austritt durch Stoff nicht verhindert werden kann. Weder die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin noch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung weisen auf eine mögliche CO2-Gefährdung durch das Tragen einer Alltagsmaske hin.
Gleichwohl sollten Schülerinnen und Schüler, ebenso wie Lehrkräfte, regelmäßig tief durchatmen können und „Atempausen” einlegen. Wir empfehlen, die Masken für kurze Zeit abzusetzen, z. B. während der Pausen an einer wenig frequentierten Stelle auf dem Schulhof.
Verschiedene Empfehlungen, wie von der Leopoldina und der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin, sprechen sich – gerade auch unter Berücksichtigung der psychologischen Folgen eines Lockdowns – für Unterricht in der Schule mit dem Tragen einer MNB aus.
Das Tragen einer allgemein verwendeten MNB ist unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt somit nicht gesundheitsschädlich. MNB, die regelmäßig sorgfältig gewechselt, getrocknet und gereinigt werden, tragen dazu bei, andere Personen vor feinen Tröpfchen und Partikeln, die man z. B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, zu schützen.
Die folgenden Regeln sind so schnell wie möglich, spätestens zum 9. November 2020, umzusetzen:
Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 ist der Unterricht im „Eingeschränkten Regelbetrieb” (Stufe 2 des o. g. Leitfadens) bis zum Ende des ersten Halbjahres zu organisieren.
Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 soll die Einrichtung konstanter Lerngruppen erfolgen. Der Wechsel der Lehrkräfte zwischen den Lerngruppen ist unter Einhaltung der Hygienevorgaben möglich.
- Inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler nehmen am Unterricht der Lerngruppe oder Klasse teil, der sie angehören. Lehrkräfte der BFZ wirken im inklusiven Unterricht für vorbeugende Maßnahmen und inklusive Beschulung mit den Lehrkräften der allgemeinen Schule zusammen.
- Für die Fächer Religion, Ethik und Islamunterricht (Schulversuch) ergeben sich insoweit besondere Herausforderungen, als die Bildung klassen-, jahrgangs- und ggf. schul(form)übergreifender Lerngruppen nicht ohne Weiteres möglich ist. Der Unterricht in den vorgenannten Fächern kann aber prinzipiell stattfinden. In Nr. 5 des Erlasses vom 4. September 2020 (Az. 351.300.013–126) werden unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten beschrieben. Gegebenenfalls können in klassenübergreifend organisierten Unterrichten (Religion, Unterricht in der 2./3. Fremdsprache etc.) den Schülerinnen und Schülern aus unterschiedlichen Klassen feste Sitzbereiche in den Unterrichtsräumen zugewiesen werden. Weitere mögliche Vorkehrungen sind das Einhalten größerer Abstände (soweit räumlich umsetzbar) und Tragen einer MNB.
- Um eine Durchmischung von Gruppen zu vermeiden, wird in allen Schulformen das schulische Angebot angepasst (z. B. Wegfall von Arbeitsgemeinschaften, Anpassung des Ganztagsangebots mit dem Ziel feststehender Gruppen).
- …
- Der Sportunterricht kann gemäß den Anregungen der Planungsszenarien (siehe Erlass vom 2. Oktober 2020) für den Schulsport stattfinden. Die Planungsszenarien konkretisieren die praktische Durchführung des Schulsports und die Bewegungsförderung in allen Pandemie-Stufen. Nach Möglichkeit ist der Sportunterricht nach draußen zu verlegen. Sollte aus prüfungsrelevanter Sicht ein Sportunterricht in geschlossenen Räumen erforderlich sein, so sind die gängigen Hygienebestimmungen (Abstand, Raumlüftung, Kontaktlosigkeit) tunlichst zu beachten.
Darüber hinaus können weiterhin – je nach Entwicklung der pandemischen Lage vor Ort – durch die regionalen Gesundheitsämter in enger Abstimmung mit den zuständigen Staatlichen Schulämtern und Schulträgern Maßnahmen gemäß dem Leitfaden angeordnet werden. Dies bedeutet u. a., dass für alle Schulformen regional auch kurzfristig ein Übergang in Wechselmodelle zwischen Distanz- und Präsenzunterricht (ab Stufe 3) gefordert werden kann. Solche regionalen Regelungen von Seiten der Gesundheitsbehörden gelten unabhängig von den bis zum Ende des ersten Halbjahres 2020/21 befristeten landesweiten Maßnahmen.
…
In diesem Sinne verbleibe ich mit den besten Wünschen an Sie alle
und freundlichen Grüßen
Prof. Dr. R. Alexander Lorz